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Bioland – Verband für organisch-biologischen Landbau e. V.

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Bioland – Verband für organisch-biologischen Landbau e. V.

Über Bioland – Verband für organisch-biologischen Landbau e. V.

Bioland ist der größte Ökolandbau-Verband in Deutschland und Südtirol. Der Verband ging aus der 1971 gegründeten Fördergemeinschaft „bio gemüse e.V.“ hervor. Die Bioland-Richtlinien sehen eine gesamtbetriebliche Umstellung vor und umfassen die gesamte Lieferkette von Tierhaltung, Pflanzen- und Gartenbau über Produktlagerung bis zur Verarbeitung und Vermarktung. Bioland-Vertragsbetriebe sind zur Einhaltung der EU-Bio-Verordnung und der darüberhinausgehenden Bioland-Richtlinien verpflichtet. Aktuell wirtschaften knapp 9.000 Landwirtschafts-, Gärtnerei-, Winzerei- und Imkereibetriebe mit über 500.000 ha Betriebsfläche sowie 1.400 Partner*innen aus Handel und Verarbeitung (z. B. Bäckereien, Molkereien, Gastronomie etc.) nach Bioland-Richtlinien.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von Bioland – Verband für organisch-biologischen Landbau e. V.

Die ökologischen Kriterien stehen im Zentrum und erfüllen hohe Ansprüche. Als Verband für Ökolandbau vertritt Bioland in erster Linie die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe. Im sozialen Bereich schneidet Bioland unzureichend ab: Zwar wird die Zahlung existenzsichernder Einkommen/Löhne empfohlen, es fehlen jedoch eine definierte Methode zur Berechnung sowie verbindliche Vorgaben zur Umsetzung. In Bezug auf die Glaubwürdigkeit schneidet der Standard mittelmäßig ab. Positiv hervorzuheben sind die Rückverfolgbarkeit für Konsument*innen sowie das Beratungs- und Weiterbildungsangebot zu Praktiken der Agrarökologie. Ein strukturiertes Konzept für Just Transition oder soziale Absicherung liegt jedoch nicht vor.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard bezieht sich zusätzlich zur ILO-Norm auf nationale oder internationale Gesetzgebungen gegen moderne Sklaverei. Alternativ oder ergänzend benennt er konkrete Risikobereiche oder gefährdete Gruppen. Maßnahmen werden nicht behandelt.
  • Der Standard erkennt das Konzept existenzsichernder Löhne und Einkommen an, verpflichtet jedoch nicht zur Umsetzung oder operationalisiert das Ziel nicht weiter.
  • Der Standard enthält weder Schulungen zu Arbeitsrechten oder sozialen Anforderungen noch Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung, Weiterbildung oder Beteiligung von Beschäftigten im Transformationsprozess.
  • Der Standard verweist implizit oder explizit (UNDROP) auf den Schutz der Rechte von Kleinbäuerinnen und ländlichen Gemeinschaften, nennt aber keine Maßnahmen zu deren Umsetzung.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fördert aktiv vielfältige Fruchtfolgen, standortangepasste Arten und regional angepasste Produktionsweisen. Kulturelle Traditionen werden nicht explizit benannt, lokale Ressourcen aber umfassend berücksichtigt.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard fordert ein Monitoring des Wasserverbrauchs, aber nicht entlang der gesamten Lieferkette und ohne unterstützende Maßnahmen zur Ressourcenschonung.
  • Der Standard fordert Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien, fördert aktiv die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen und verlangt eine systematische Risikobewertung der Energie- und Ressourcenabhängigkeit.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard verbietet einige Chemikalien, die auf der SIN List-ChemSec oder im Rahmen der Detoxverpflichtung geführt werden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Risikobewertung oder Sorgfaltsprüfung werden gefordert, Vorgaben bleiben jedoch unpräzise oder beschränkt auf einzelne Lieferkettenstufen. Es fehlen verbindliche Verfahren, Kriterien oder eine klare Nachweispflicht für Unternehmen.
  • Audits werden von externen, unabhängigen Stellen durchgeführt. Die Prüfinstanz ist nicht in den Standardinhaber oder die zertifizierten Unternehmen eingebunden. Beteiligung von Rechteinhaber*innen oder öffentliche Ergebnisse sind verpflichtend.
  • Der Standard bezieht sich auf Agrarökologie oder Just Transition in einem holistischen Verständnis, das ökologische, soziale, politische und wirtschaftlich‑transformative Dimensionen umfasst. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung fehlen jedoch.
  • Die Produktkennzeichnung zeigt klar den Anteil zertifizierter Rohstoffe und die Lieferkettenstufen. Verbraucherfreundliche Elemente wie Symbole, Legenden oder Links werden genutzt, jedoch noch nicht konsequent oder vollständig verständlich umgesetzt.
Farbschema: