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FLA – Fair Labor Association

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
FLA – Fair Labor Association

Über FLA – Fair Labor Association

Die FLA wurde 1999 gegründet. Mitglieder sind Unternehmen (u. a. Adidas, Apple, Nestlé, H&M und Puma), Universitäten/Hochschulen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Gewerkschaften sind nicht dabei. Unternehmen, die der FLA beitreten, verpflichten sich zu zehn Grundsätzen für faire Arbeitsbedingungen und verantwortliche Materialbeschaffung (und/oder -produktion) und dazu, den FLA-Arbeitsplatz-Verhaltenskodex in ihrer Zuliefererkette umzusetzen. Die FLA bietet keine Zertifizierung und akkreditiert keine Marken oder Fabriken. Stattdessen bestätigt der Standard das Programm des jeweiligen Unternehmens, mit dem es Systeme und Verfahren umsetzt, die für die erfolgreiche Aufrechterhaltung von fairen Arbeitsnormen in allen Lieferketten (u. a. Kleidung, Schuhe, Elektronik und Lebensmittel) der Marken erforderlich sind.

Kategorie: Kleidung

Bewertung von FLA – Fair Labor Association

Ökologische Standards spielen keine Rolle. Die Sozialstandards sind mittelmäßig: Zwar wird die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gefordert, jedoch fehlen verbindliche und proaktive Maßnahmen zu deren Umsetzung. In puncto Glaubwürdigkeit ist die Transparenz positiv zu bewerten, da Mitgliedsunternehmen ihre Fabriklisten veröffentlichen. Eine Just Transition ist in Ansätzen mitgedacht, es fehlen jedoch konkrete Maßnahmen für eine wirksame Umsetzung. Der Fokus der FLA liegt auf Risikoanalyse, Transparenz und kontinuierlicher Verbesserung – allerdings nur dort, wo Unternehmen aktiv Verantwortung übernehmen und bereit sind, auch tieferliegende Lieferkettenebenen einzubeziehen.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard bezieht sich zusätzlich zur ILO-Norm auf nationale oder internationale Gesetzgebungen gegen moderne Sklaverei. Alternativ oder ergänzend benennt er konkrete Risikobereiche oder gefährdete Gruppen. Maßnahmen werden nicht behandelt.
  • Der Standard verpflichtet zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/Lohns. Unternehmen müssen zudem differenzierte Lohntransparenz (z.B. nach Geschlecht/Funktion) schaffen oder Mindestpreise zur Deckung existenzsichernder Produktionskosten garantieren.
  • Der Standard fordert und fördert die aktive Partizipation von Beschäftigten an der Umstellung auf nachhaltige Produktionsweisen, z. B. durch Mitbestimmung, Konsultationen oder betriebliche Gremien.
  • Der Standard enthält keine spezifischen Aussagen zu traditionellem, lokalen oder endogenem Wissen. Die Rolle von kleinbäuerlichem Erfahrungswissen, kulturell verankerten Praktiken oder partizipativen Wissensformen wird nicht berücksichtigt.

Ökologie

Ökologie
  • kein Fokus

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Unternehmen werden zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette verpflichtet. Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards (u.a. UNGPs) und umfassen Prävention, Abhilfe und Berichterstattung.
  • Unabhängige Audits, vertrauliche Befragungen von Beschäftigten, Konsultation mit Rechteinhaber*innen und vollständige oder detaillierte Veröffentlichung der Auditberichte sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet ein strukturiertes Beschwerdeverfahren und fördert den Zugang zum Justizsystem durch Betroffene aktiv – etwa durch Rechtsberatung, Hilfe bei der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten oder Kooperationen mit lokalen Ombudspersonen.
  • Der Standard erwähnt Agrarökologie oder Just Transition, bleibt dabei jedoch vage. Ein holistisches Verständnis, menschenrechtliche Bezüge oder Anforderungen an Mitgestaltung und Transparenz fehlen. Die Begriffe erscheinen ohne Operationalisierung.
Farbschema: