Labelchecker

GCP – Global Coffee Platform (ehemals 4C)

Zurück
Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
GCP – Global Coffee Platform (ehemals 4C)

Über GCP – Global Coffee Platform (ehemals 4C)

Die Global Coffee Platform (GCP) wurde im März 2016 gegründet und ist eine Kombination der Mitgliedschaften der 4C-Association, der Aktivitäten des Sustainable Coffee Programs und der Verbindungen der International Coffee Organization (ICO). Zur GCP gehören Beteiligte entlang der gesamten Kaffeelieferkette – von Produktionsbetrieben und Röstereien bis hin zu Handelsunternehmen, NROs und Finanzinstitutionen. Zu den bekannten Mitgliedern zählen u. a. die Neumann Gruppe, Tchibo und Aldi.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von GCP – Global Coffee Platform (ehemals 4C)

Im Hinblick auf soziale Kriterien fehlen existenzsichernde Einkommen/Löhne und die Förderung gewerkschaftlicher Rechte. Im Umweltbereich setzt der Standard ökologische Mindestanforderungen für den Kaffeeanbau, verbietet GVOs und fordert den Schutz sowie die nachhaltige Nutzung und Revitalisierung natürlicher Ökosysteme. Positiv ist der Multi-Stakeholder-Ansatz, durch den sowohl Produzierende als auch zivilgesellschaftliche Organisationen in Entscheidungsgremien vertreten sind. Das Konzept einer Just Transition wird nicht mitgedacht.

Soziales

Soziales
  • Der Standard enthält eine grundsätzliche Anerkennung der Vereinigungs- und Organisationsfreiheit sowie der ILO-Abkommen 87 und 98. Die Umsetzung wird nicht operationalisiert, oder es fehlen klare Vorgaben für die Durchsetzung in der Lieferkette.
  • Der Standard bezieht sich zusätzlich zur ILO-Norm auf nationale oder internationale Gesetzgebungen gegen moderne Sklaverei. Alternativ oder ergänzend benennt er konkrete Risikobereiche oder gefährdete Gruppen. Maßnahmen werden nicht behandelt.
  • Der Standard nennt existenzsichernde Löhne oder Einkommen nicht oder nur indirekt. Es fehlt eine Definition, Berechnungsmethode oder ein Hinweis auf entsprechende Maßnahmen oder Nachweise.
  • Der Standard enthält weder Schulungen zu Arbeitsrechten oder sozialen Anforderungen noch Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung, Weiterbildung oder Beteiligung von Beschäftigten im Transformationsprozess.
  • Der Standard enthält keine spezifischen Aussagen zu traditionellem, lokalen oder endogenem Wissen. Die Rolle von kleinbäuerlichem Erfahrungswissen, kulturell verankerten Praktiken oder partizipativen Wissensformen wird nicht berücksichtigt.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert entweder eine Diversifizierung des Anbaus oder die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren, jedoch nicht beides.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Der Standard enthält keine oder lediglich freiwillige Empfehlungen zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Eine verbindliche Umsetzung durch Unternehmen ist nicht vorgesehen.
  • Der Standard enthält keine oder nur unklare Aussagen zu Prüfprozessen. Es fehlen verbindliche Kriterien für die Auditqualität, Unabhängigkeit oder Beteiligung betroffener Gruppen. Es gibt keine Anforderungen an öffentliche Berichterstattung.
  • Der Standard spiegelt ein holistisches Verständnis von Agrarökologie oder Just Transition und fordert punktuell Maßnahmen zu deren Stärkung. Die Umsetzung bleibt ohne systematische Verankerung.
  • Die Produktkennzeichnung vermittelt Konsument*innen keine klaren Informationen über den Anteil zertifizierter Rohstoffe oder die abgedeckten Stufen der Lieferkette. Die Darstellung ist unverständlich, verwirrend oder potenziell irreführend.
Farbschema: