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Rapunzel Hand in Hand

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Rapunzel Hand in Hand

Über Rapunzel Hand in Hand

Rapunzel Naturkost entstand Anfang der 1970er-Jahre aus einer biologischen Selbstversorgergemeinschaft mit Bauernhof, die 1974 von Joseph Wilhelm und Jennifer Vermeulen gegründet wurde. Ein Naturkostladen mit eigener Produktion in Augsburg folgte kurz darauf. 1992 wurde das firmeneigene Fair-Handels-Siegel „Hand in Hand (HIH)“ gegründet. Ziel des Programms ist die Förderung von Kleinproduzent*innen und Arbeitsrechten durch langfristige Lieferbeziehungen sowie faire und transparente Konditionen. Aktuell tragen mehr als 450 Produkte das HIH-Label. Rapunzel hat derzeit 22 HIH-Partner*innen in Südasien, Afrika und Lateinamerika. Rapunzel unterstützt die Weiterverarbeitung von Rohwaren im Ursprungsland bzw. der Ursprungsregion.

Kategorie: Lebensmittel

Labeltyp: Eigenmarken

Bewertung von Rapunzel Hand in Hand

Rapunzel HIH steht für ein umfassendes und transparentes Fair-Handelsprogramm, das soziale und ökologische Kriterien klar definiert und unabhängig überprüft. Die Kosten für die HIH-Inspektion und -Zertifizierung werden von Rapunzel Naturkost übernommen. Schulungen und technische Unterstützung, in die Beschäftigte eingebunden sind, können Transformationsprozesse unterstützen. Allerdings fehlt bislang eine aktive Förderung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen. Rapunzel Hand in Hand ist Vorbild in der Kategorie Glaubwürdigkeit. Eine Überarbeitung des Standards ist angekündigt.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, den Anteil tariflich abgesicherter Beschäftigter zu erfassen und zu dokumentieren. Dies dient als Indikator für gewerkschaftliche Organisierung. Ein Monitoring erfolgt, jedoch ohne verpflichtende Zielvorgaben.
  • Der Standard bezieht sich auf Gesetze gegen moderne Sklaverei, Hochrisikobereiche und gefährdete Gruppen. Erste Maßnahmen wie Risikokarten, Präventionsschulungen oder Lieferkettenprüfungen werden beschrieben. Eine verbindliche Umsetzung fehlt.
  • Der Standard verpflichtet zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/Lohns. Unternehmen müssen zudem differenzierte Lohntransparenz (z.B. nach Geschlecht/Funktion) schaffen oder Mindestpreise zur Deckung existenzsichernder Produktionskosten garantieren.
  • Der Standard fordert und fördert die aktive Partizipation von Beschäftigten an der Umstellung auf nachhaltige Produktionsweisen, z. B. durch Mitbestimmung, Konsultationen oder betriebliche Gremien.
  • Der Standard bezieht endogenes Wissen systematisch ein und fördert dessen Anwendung, Weitergabe und Weiterentwicklung durch partizipative Ansätze wie Wissensaustausch, gemeinschaftlich entwickelte Praktiken oder Bildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene.
  • Der Standard verweist implizit oder explizit (UNDROP) auf den Schutz der Rechte von Kleinbäuerinnen und ländlichen Gemeinschaften, nennt aber keine Maßnahmen zu deren Umsetzung.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard fordert ein Monitoring des Wasserverbrauchs, aber nicht entlang der gesamten Lieferkette und ohne unterstützende Maßnahmen zur Ressourcenschonung.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Verbot der Nutzung von hochgefährlichen Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard stellt technische Unterstützung bereit, die über die reine Normerfüllung hinausgeht, wie Maßnahmen für klimafreundliche Produktionsweisen, agrarökologische Umstellungen oder sozialverträgliche Übergänge im Sinne einer Just Transition.
  • Unternehmen werden zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette verpflichtet. Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards (u.a. UNGPs) und umfassen Prävention, Abhilfe und Berichterstattung.
  • Audits werden von unabhängigen, externen Stellen durchgeführt und beinhalten vertrauliche Interviews mit Beschäftigten und anderen Rechteinhaber*innen. Audit-Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, jedoch nur aggregiert, etwa in Wirkungsberichten.
  • Der Standard spiegelt ein holistisches Verständnis von Agrarökologie oder Just Transition und fordert stärkende Maßnahmen wie Netzwerkunterstützung, horizontalen Wissenstransfer, Transparenz sowie Partizipation von Rechteinhaber*innen in Transformationsprozessen.
  • Die Produktkennzeichnung zeigt klar den Anteil zertifizierter Rohstoffe und die Lieferkettenstufen. Verbraucherfreundliche Elemente wie Symbole, Legenden oder Links werden genutzt, jedoch noch nicht konsequent oder vollständig verständlich umgesetzt.
Farbschema: