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IVN - Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
IVN - Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft

Über IVN - Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft

Im 1989 gegründeten Internationalen Verband der Naturtextilwirtschaft e. V. (IVN) sind Beteiligte der Naturtextilwirtschaft, von Faserherstellenden bis zu Handelsunternehmen, vertreten. Der IVN ist Mitinhaber der Global Organic Textile Standard GmbH (GOTS) und entwickelt eigene Standards sowohl für Naturtextilien als auch seit 2001 für Naturleder. Das NATURTEXTIL BEST-Siegel kennzeichnet Textilprodukte, die zu 100 % aus biologisch angebauten Naturfasern bestehen. Dabei ist der Einsatz umweltbelastender Chemikalien und nicht nachhaltiger Materialien ausgeschlossen. Ziel des IVN ist es, das Bewusstsein für ökologische und soziale Verantwortung zu fördern und Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Praktiken in der Textilproduktion zu unterstützen.

Kategorie: Kleidung

Bewertung von IVN - Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft

Der Standard BEST 7.0 basiert auf dem aktuell gültigen Global Organic Textile Standard (GOTS) und ergänzt diesen um zehn weiterführende Anforderungen. Zertifizierte Produkte bestehen zu 100 % aus Bio-zertifizierten Naturfasern; Fasern aus „Bio in Umstellung“ sind ausgeschlossen. Zudem bietet der Standard erhöhte Sicherheit hinsichtlich des Verbots von GVO-Fasern. In der Kategorie Glaubwürdigkeit schneidet der IVN mittelmäßig ab: Eine verpflichtende Risikoanalyse oder Beschwerdemechanismen fehlen ebenso wie eine klare Offenlegung der Lieferkette. Die Einbindung externer Interessengruppen ist nicht systematisch geregelt; Ansätze für Agrarökologie und das Konzept einer Just Transition sind positiv hervorzuheben.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, den Anteil tariflich abgesicherter Beschäftigter zu erfassen und zu dokumentieren. Dies dient als Indikator für gewerkschaftliche Organisierung. Ein Monitoring erfolgt, jedoch ohne verpflichtende Zielvorgaben.
  • Der Standard verweist verbindlich auf ILO-Übereinkommen und Gesetze gegen moderne Sklaverei, identifiziert Risikoregionen, -sektoren und -arbeitskräfte. Unternehmen sind zur Umsetzung von Risikoanalysen und weiterführender Maßnahmen verpflichtetet.
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen zur Zahlung existenzsichernder Einkommen/ Löhne, überprüft durch Audits, Berichte und Monitoring. Vorgaben betreffen schrittweise Lohnsteigerungen, Lohntransparenz, Entschädigungen und Mindestpreise nach realen Produktionskosten.
  • Der Ansatz einer Just Transition wird durch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Umschulung für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Produktion unterstützt, eine aktive Einbindung der Beschäftigten erfolgt nicht.
  • Der Standard erkennt das Wissen und die Erfahrung lokaler Akteur*innen explizit an, z. B. durch Hinweise auf traditionelle Anbaumethoden oder agrarökologische Praktiken. Eine vertiefte Auseinandersetzung, Weitergabe oder Förderung fehlt jedoch.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise den Schutz bestehender natürlicher Ökosysteme, ihre nachhaltige Nutzung und Maßnahmen zu deren Revitalisierung.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard fordert Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien, fördert aktiv die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen und verlangt eine systematische Risikobewertung der Energie- und Ressourcenabhängigkeit.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Verbot der Nutzung von hochgefährlichen Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen werden empfohlen.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Audits werden von externen, unabhängigen Stellen durchgeführt. Die Prüfinstanz ist nicht in den Standardinhaber oder die zertifizierten Unternehmen eingebunden. Beteiligung von Rechteinhaber*innen oder öffentliche Ergebnisse sind verpflichtend.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard bezieht sich auf Agrarökologie oder Just Transition in einem holistischen Verständnis, das ökologische, soziale, politische und wirtschaftlich‑transformative Dimensionen umfasst. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung fehlen jedoch.
  • Die Kennzeichnung gibt sowohl den Anteil zertifizierter Rohstoffe als auch die abgedeckten Lieferkettenstufen an. Die Informationen sind sachlich korrekt, aber nicht zwingend verständlich oder anschaulich für Konsument*innen aufbereitet.
Farbschema: