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RA - Rainforest Alliance

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
RA - Rainforest Alliance

Über RA - Rainforest Alliance

Als Antwort auf die fortschreitende Abholzung des Regenwaldes gründete sich 1986 in New York die Rainforest Alliance. Seit 1990 werden Zertifikate für Forstwirtschaft, Landwirtschaft oder Tourismus vergeben. 1993 unterstützte sie die Gründung des Forest Stewardship Council (FSC), sie ist außerdem Gründungsmitglied der ISEAL Alliance. Die Hauptziele sind der Schutz der Regenwälder und ihrer Artenvielfalt, der Klimaschutz und die Armutsbekämpfung indigener Gemeinschaften. Im Jahr 2018 fusionierte RA mit dem UTZ-Zertifizierungsprogramm. Heute sind über sechs Millionen Hektarlandwirtschaftliche Fläche zertifiziert, darunter Anbaugebiete für Kakao, Tee, Kaffee, Bananen, Palm öl, Avocados und Rindfleisch.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von RA - Rainforest Alliance

Die Verantwortung für die Einhaltung des Standards liegt primär bei den Zulieferbetrieben, nicht bei Markenfirmen oder Handelsunternehmen. Die Zertifizierung konzentriert sich auf die Rohstoffgewinnung, Mengenbilanzierung ist möglich. Die sozialen Kriterien sind unzureichend, um Missstände in Wertschöpfungsketten adäquat zu adressieren. Es werden keine Mindestpreise oder verantwortungsvolle Einkaufspraktiken gefordert, endogenes Wissen bleibt unberücksichtigt und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Standards bleiben vage.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard verweist verbindlich auf ILO-Übereinkommen und Gesetze gegen moderne Sklaverei, identifiziert Risikoregionen, -sektoren und -arbeitskräfte. Unternehmen sind zur Umsetzung von Risikoanalysen und weiterführender Maßnahmen verpflichtetet.
  • Der Standard verpflichtet zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/Lohns. Unternehmen müssen zudem differenzierte Lohntransparenz (z.B. nach Geschlecht/Funktion) schaffen oder Mindestpreise zur Deckung existenzsichernder Produktionskosten garantieren.
  • Der Ansatz einer Just Transition wird durch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Umschulung für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Produktion unterstützt, eine aktive Einbindung der Beschäftigten erfolgt nicht.
  • Der Standard enthält keine spezifischen Aussagen zu traditionellem, lokalen oder endogenem Wissen. Die Rolle von kleinbäuerlichem Erfahrungswissen, kulturell verankerten Praktiken oder partizipativen Wissensformen wird nicht berücksichtigt.
  • Der Standard verweist implizit oder explizit (UNDRIP) auf den Schutz individueller und kollektiver Rechte indigener Gemeinschaften und führt Maßnahmen zu deren Umsetzung an.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert entweder eine Diversifizierung des Anbaus oder die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren, jedoch nicht beides.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise eine Beschränkung der Nutzung von Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Unternehmen werden zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette verpflichtet. Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards (u.a. UNGPs) und umfassen Prävention, Abhilfe und Berichterstattung.
  • Unabhängige Audits, vertrauliche Befragungen von Beschäftigten, Konsultation mit Rechteinhaber*innen und vollständige oder detaillierte Veröffentlichung der Auditberichte sind verpflichtend.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf Agrarökologie oder einen gerechten sozial-ökologischen Wandel (Just Transition) und thematisiert weder die Rolle von Menschenrechten noch die Beteiligung betroffener Gruppen im Kontext von Klimastrategien.
  • Die Produktkennzeichnung zeigt klar den Anteil zertifizierter Rohstoffe und die Lieferkettenstufen. Verbraucherfreundliche Elemente wie Symbole, Legenden oder Links werden genutzt, jedoch noch nicht konsequent oder vollständig verständlich umgesetzt.
Farbschema: