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SGF – Safe Global Fair

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
SGF – Safe Global Fair

Über SGF – Safe Global Fair

SGF International ist eine Unternehmensinitiative der Fruchtsaftindustrie. Die Initiative arbeitet mit einem freiwilligen Kontrollsystem (FKS) mit dem vorrangigen Ziel, Lebensmittelsicherheit und -qualität der Produkte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. SGF zertifiziert u. a. fruchtverarbeitende Unternehmen, Abfüllbetriebe, Handelsbetriebe von Fruchtsäften sowie Transportunter nehmen und Kühlhäuser. Der Verein geht auf die 1974 gegründete Schutzgemeinschaft der Fruchtsaft-Industrie zu rück. Aktuell sind mehr als 650 Unternehmen in 60 Ländern Mitglied.

Internetseite: https://www.sgf.org

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von SGF – Safe Global Fair

Der Standard überzeugt weder in ökologischer noch in sozialer Hinsicht oder im Bereich Glaubwürdigkeit. SGF konzentriert sich auf Lebensmittelsicherheit und -qualität im Rahmen eines freiwilligen Kontrollsystems, greift aber zentrale Nachhaltigkeitsthemen nicht auf. Es fehlen Vorgaben zu ILO-Kernarbeitsnormen, existenzsichernden Einkommen/Löhnen sowie zum Einsatz von GVOs, Chemikalien oder Pestiziden. Unabhängige Audits sind nicht vorgesehen und das Konzept einer Just Transition bleibt unberücksichtigt.

Soziales

Soziales
  • Der Standard enthält eine grundsätzliche Anerkennung der Vereinigungs- und Organisationsfreiheit sowie der ILO-Abkommen 87 und 98. Die Umsetzung wird nicht operationalisiert, oder es fehlen klare Vorgaben für die Durchsetzung in der Lieferkette.
  • Der Standard erkennt das Verbot von Zwangs- und Sklavenarbeit an und verweist auf ILO-Konventionen 29 und 105. Konkrete Anforderungen an Unternehmen für Risikoanalysen oder Maßnahmen gegen moderne Sklaverei fehlen jedoch.
  • Der Standard nennt existenzsichernde Löhne oder Einkommen nicht oder nur indirekt. Es fehlt eine Definition, Berechnungsmethode oder ein Hinweis auf entsprechende Maßnahmen oder Nachweise.
  • Der Standard enthält weder Schulungen zu Arbeitsrechten oder sozialen Anforderungen noch Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung, Weiterbildung oder Beteiligung von Beschäftigten im Transformationsprozess.
  • Der Standard enthält keine spezifischen Aussagen zu traditionellem, lokalen oder endogenem Wissen. Die Rolle von kleinbäuerlichem Erfahrungswissen, kulturell verankerten Praktiken oder partizipativen Wissensformen wird nicht berücksichtigt.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert entweder eine Diversifizierung des Anbaus oder die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren, jedoch nicht beides.
  • Der Standard legt keine Einschränkung für die Verwendung von GVOs in der Lieferkette fest.
  • Der Standard enthält keine Anforderungen zur ressourcenschonenden Nutzung von Wasser.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert kein Abfall- und Abwassermanagement, um negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden.
  • Der Standard fordert keine Einschränkung der Nutzung von Chemikalien oder Pestiziden gemäß der PAN-Liste, bzw. der SIN-lIste oder der Detoxverpflichtung auf verscheidenen Stufen der Lieferkette.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf technische Unterstützung oder begleitende Maßnahmen für eine Wandel im Sinne einer Just Transition oder eine agrarökologische Transformation. Eine über die reine Normerfüllung hinausgehende Förderung fehlt.
  • Der Standard enthält keine oder lediglich freiwillige Empfehlungen zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Eine verbindliche Umsetzung durch Unternehmen ist nicht vorgesehen.
  • Der Standard enthält keine oder nur unklare Aussagen zu Prüfprozessen. Es fehlen verbindliche Kriterien für die Auditqualität, Unabhängigkeit oder Beteiligung betroffener Gruppen. Es gibt keine Anforderungen an öffentliche Berichterstattung.
  • Der Standard verfügt über einen Beschwerdemechanismus, der unabhängig vom zertifizierten Unternehmen oder Prüfinstitut funktioniert. Die Ausgestaltung und Verfahrensweise bleiben allerdings vage oder wenig zugänglich für Betroffene.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf Agrarökologie oder einen gerechten sozial-ökologischen Wandel (Just Transition) und thematisiert weder die Rolle von Menschenrechten noch die Beteiligung betroffener Gruppen im Kontext von Klimastrategien.
  • Die Produktkennzeichnung vermittelt Konsument*innen keine klaren Informationen über den Anteil zertifizierter Rohstoffe oder die abgedeckten Stufen der Lieferkette. Die Darstellung ist unverständlich, verwirrend oder potenziell irreführend.
Farbschema: