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ASC - Aquaculture Stewardship Council

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
ASC - Aquaculture Stewardship Council

Über ASC - Aquaculture Stewardship Council

Der Aquaculture Stewardship Council (ASC) ist eine gemeinnützige Nachhaltigkeits- und Zertifizierungsorganisation. Das ASC-Zertifizierungsprogramm und -Siegel bezieht sich auf Fisch und Meeresfrüchte aus Zuchtbetrieben (Aquakultur). Weltweit werden jährlich rund zwei Millionen Tonnen Aquakulturfisch mit ASC-Zertifizierung vertrieben. Bislang liegen Standards für zwölf Spezies bzw. Gruppen vor. Der ASC wurde im Jahr 2010 von der NRO World Wide Fund For Nature (WWF) und der Initiative IDH (The Sustainable Trade Initiative) gegründet. Der Hauptsitz von ASC befindet sich in Utrecht, Niederlande.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von ASC - Aquaculture Stewardship Council

Der Standard sichert eine ausgewogene Beteiligung relevanter Interessengruppen und überzeugt durch hohe Transparenz, besonders bei Wirksamkeitsberichten. Positiv ist auch, dass eine Just Transition mitgedacht wird, was die Glaubwürdigkeit stärkt. Verbesserungsbedarf besteht jedoch im sozialen und ökologischen Bereich: GVOs sind nur teilweise verboten, existenzsichernde Einkommen/ Löhne nicht verpflichtend.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard bezieht sich zusätzlich zur ILO-Norm auf nationale oder internationale Gesetzgebungen gegen moderne Sklaverei. Alternativ oder ergänzend benennt er konkrete Risikobereiche oder gefährdete Gruppen. Maßnahmen werden nicht behandelt.
  • Der Standard definiert eine nachvollziehbare Methode zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/ Lohns, z.B. anhand der Anker-Methode oder nationaler Referenzwerte. Verbindliche Vorgaben zu Zahlung, Nachweis oder Transparenz fehlen.
  • Der Standard fordert Schulungen zu Arbeitsrechten, sozialen Standards und menschenrechtlicher Sorgfalt. Sie beziehen sich jedoch nicht auf klimabezogene Transformationsprozesse oder darauf, wie Arbeiter*innen in diesem Prozess gestärkt werden können.
  • Der Standard bezieht endogenes Wissen systematisch ein und fördert dessen Anwendung, Weitergabe und Weiterentwicklung durch partizipative Ansätze wie Wissensaustausch, gemeinschaftlich entwickelte Praktiken oder Bildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene.
  • Der Standard nennt existenzsichernde Löhne oder Einkommen nicht oder nur indirekt. Es fehlt eine Definition, Berechnungsmethode oder ein Hinweis auf entsprechende Maßnahmen oder Nachweise.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert entweder eine Diversifizierung des Anbaus oder die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren, jedoch nicht beides.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise, dass GVOs in der Lieferkette nicht angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen. Die Verwendung von GVOs ist unter bestimmten Einschränkungen erlaubt.
  • Der Standard fordert eine artgerechte Tierhaltung, die Misshandlung und Leiden ausschließt, beispielsweise durch das Prinzip der "Fünf Freiheiten". Kleinere Tierbestände und der schrittweise Ausstieg aus der Massentierhaltung wird gefordert.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Verbot der Nutzung von hochgefährlichen Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard stellt technische Unterstützung bereit, die über die reine Normerfüllung hinausgeht, wie Maßnahmen für klimafreundliche Produktionsweisen, agrarökologische Umstellungen oder sozialverträgliche Übergänge im Sinne einer Just Transition.
  • Unternehmen werden zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette verpflichtet. Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards (u.a. UNGPs) und umfassen Prävention, Abhilfe und Berichterstattung.
  • Unabhängige Audits, vertrauliche Befragungen von Beschäftigten, Konsultation mit Rechteinhaber*innen und vollständige oder detaillierte Veröffentlichung der Auditberichte sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet ein strukturiertes Beschwerdeverfahren und fördert den Zugang zum Justizsystem durch Betroffene aktiv – etwa durch Rechtsberatung, Hilfe bei der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten oder Kooperationen mit lokalen Ombudspersonen.
  • Der Standard bezieht sich auf Agrarökologie oder Just Transition in einem holistischen Verständnis, das ökologische, soziale, politische und wirtschaftlich‑transformative Dimensionen umfasst. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung fehlen jedoch.
  • Die Kennzeichnung gibt sowohl den Anteil zertifizierter Rohstoffe als auch die abgedeckten Lieferkettenstufen an. Die Informationen sind sachlich korrekt, aber nicht zwingend verständlich oder anschaulich für Konsument*innen aufbereitet.
Farbschema: