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Biopark

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Biopark

Über Biopark

Der Biopark-Verband wurde 1991 von Landwirt*innen und Wissenschaftler*innen in Mecklenburg-Vorpommern mit der Absicht gegründet, nachhaltige Landwirtschaft in möglichst geschlossenen Kreisläufen zu fördern. Viele Betriebe bewirtschaften Flächen in Naturschutzgebieten. Im Mittelpunkt der Biopark-Richtlinien stehen als konkrete Ziele Natur- und Umweltschutz, Sicherung und Erhalt von Boden, Luft und Wasser sowie der Schutz der Verbraucher*innen. Die Biopark-Richtlinien basieren auf der EU-Bio-Verordnung, gehen jedoch über sie hinaus. Betriebe müssen komplett nach den Richtlinien umgestellt werden. Aktuell arbeiten ungefähr 500 Landwirtschaftsbetriebe, verarbeitende Betriebe und Handelsunternehmen nach den Biopark-Richtlinien.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von Biopark

Als Verband vertritt Biopark in erster Linie die Interessen seiner Mitglieder; die zertifizierten Betriebe liegen überwiegend in Deutschland. Der Fokus liegt auf ökologischen Kriterien, insbesondere auf artgerechter Tierhaltung, mit striktem Verbot der Anbindehaltung und flächengebundener Tierhaltung. Sozialstandards und Glaubwürdigkeit überzeugen hingegen nicht: Existenzsichernde Einkommen/Löhne werden nicht gefordert, Auditergebnisse werden nicht vollständig veröffentlicht. Das Konzept einer Just Transition wird nicht berücksichtigt.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard erkennt das Verbot von Zwangs- und Sklavenarbeit an und verweist auf ILO-Konventionen 29 und 105. Konkrete Anforderungen an Unternehmen für Risikoanalysen oder Maßnahmen gegen moderne Sklaverei fehlen jedoch.
  • Der Standard nennt existenzsichernde Löhne oder Einkommen nicht oder nur indirekt. Es fehlt eine Definition, Berechnungsmethode oder ein Hinweis auf entsprechende Maßnahmen oder Nachweise.
  • Der Ansatz einer Just Transition wird durch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Umschulung für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Produktion unterstützt, eine aktive Einbindung der Beschäftigten erfolgt nicht.
  • Der Standard bezieht endogenes Wissen systematisch ein und fördert dessen Anwendung, Weitergabe und Weiterentwicklung durch partizipative Ansätze wie Wissensaustausch, gemeinschaftlich entwickelte Praktiken oder Bildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard enthält keine Anforderungen zur ressourcenschonenden Nutzung von Wasser.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise eine Beschränkung der Nutzung von Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf technische Unterstützung oder begleitende Maßnahmen für eine Wandel im Sinne einer Just Transition oder eine agrarökologische Transformation. Eine über die reine Normerfüllung hinausgehende Förderung fehlt.
  • Der Standard enthält keine oder lediglich freiwillige Empfehlungen zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Eine verbindliche Umsetzung durch Unternehmen ist nicht vorgesehen.
  • Audits werden von externen, unabhängigen Stellen durchgeführt. Die Prüfinstanz ist nicht in den Standardinhaber oder die zertifizierten Unternehmen eingebunden. Beteiligung von Rechteinhaber*innen oder öffentliche Ergebnisse sind verpflichtend.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf Agrarökologie oder einen gerechten sozial-ökologischen Wandel (Just Transition) und thematisiert weder die Rolle von Menschenrechten noch die Beteiligung betroffener Gruppen im Kontext von Klimastrategien.
  • Die Kennzeichnung gibt sowohl den Anteil zertifizierter Rohstoffe als auch die abgedeckten Lieferkettenstufen an. Die Informationen sind sachlich korrekt, aber nicht zwingend verständlich oder anschaulich für Konsument*innen aufbereitet.
Farbschema: