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Blauer Engel Textilien

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Blauer Engel Textilien

Über Blauer Engel Textilien

Den Blauen Engel gibt es seit 1978. Siegel-Inhaber ist das Bundesumweltministerium (BMUV), vergeben wird das Siegel von der RAL gGmbH (gemeinnützige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.). Das Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet die produktgruppenspezifischen Kriterien und stellt die Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, die für die Beschlüsse des Blauen Engels zuständig ist. Neben Textilien werden auch Produkte aus Bereichen wie Bauen, Computer und Papier gekennzeichnet, wobei der gesamte Lebenszyklus des Produkts berücksichtigt wird. Zertifizierte Produkte sollen die Umwelt weniger belasten, die menschliche Gesundheit schützen und zugleich gut nutzbar und qualitativ hochwertig sein. Aktuell findet sich das Umweltzeichen auf über 20.000 Produkten von rund 1.600 Unternehmen.

Kategorie: Kleidung

Bewertung von Blauer Engel Textilien

Der Blaue Engel ist das älteste Umweltzeichen Deutschlands und hat einen sehr hohen Bekanntheitsgrad. Der Fokus des Standards liegt auf ökologischen Kriterien. Für den Anbau von Naturfasern gelten hohe Anforderungen, etwa durch die Vorgabe zertifizierter Bio-Rohstoffe. In der Weiterverarbeitung sind ökologische Anforderungen vorhanden, aber nicht in allen Bereichen umfassend. Die Sozialstandards erfüllen nur geringe Anforderungen: Existenzsichernde Einkommen/Löhne werden nicht gefordert, Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen nicht aktiv unterstützt. Auch in puncto Glaubwürdigkeit bestehen Lücken, etwa bei Rückverfolgbarkeit und Transparenz. Ein Konzept für eine Just Transition ist nicht Bestandteil des Standards.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard bezieht sich zusätzlich zur ILO-Norm auf nationale oder internationale Gesetzgebungen gegen moderne Sklaverei. Alternativ oder ergänzend benennt er konkrete Risikobereiche oder gefährdete Gruppen. Maßnahmen werden nicht behandelt.
  • Der Standard nennt existenzsichernde Löhne oder Einkommen nicht oder nur indirekt. Es fehlt eine Definition, Berechnungsmethode oder ein Hinweis auf entsprechende Maßnahmen oder Nachweise.
  • Der Standard fordert Schulungen zu Arbeitsrechten, sozialen Standards und menschenrechtlicher Sorgfalt. Sie beziehen sich jedoch nicht auf klimabezogene Transformationsprozesse oder darauf, wie Arbeiter*innen in diesem Prozess gestärkt werden können.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert entweder eine Diversifizierung des Anbaus oder die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren, jedoch nicht beides.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard fordert ein Monitoring des Wasserverbrauchs, aber nicht entlang der gesamten Lieferkette und ohne unterstützende Maßnahmen zur Ressourcenschonung.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise eine Beschränkung der Nutzung von Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen werden empfohlen.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf technische Unterstützung oder begleitende Maßnahmen für eine Wandel im Sinne einer Just Transition oder eine agrarökologische Transformation. Eine über die reine Normerfüllung hinausgehende Förderung fehlt.
  • Risikobewertung oder Sorgfaltsprüfung werden gefordert, Vorgaben bleiben jedoch unpräzise oder beschränkt auf einzelne Lieferkettenstufen. Es fehlen verbindliche Verfahren, Kriterien oder eine klare Nachweispflicht für Unternehmen.
  • Audits werden von externen, unabhängigen Stellen durchgeführt. Die Prüfinstanz ist nicht in den Standardinhaber oder die zertifizierten Unternehmen eingebunden. Beteiligung von Rechteinhaber*innen oder öffentliche Ergebnisse sind verpflichtend.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf Agrarökologie oder einen gerechten sozial-ökologischen Wandel (Just Transition) und thematisiert weder die Rolle von Menschenrechten noch die Beteiligung betroffener Gruppen im Kontext von Klimastrategien.
  • Die Kennzeichnung gibt sowohl den Anteil zertifizierter Rohstoffe als auch die abgedeckten Lieferkettenstufen an. Die Informationen sind sachlich korrekt, aber nicht zwingend verständlich oder anschaulich für Konsument*innen aufbereitet.
Farbschema: