Labelchecker

FairBio

Zurück
Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
FairBio

Über FairBio

Der 2008 gegründete Verein FairBio setzt sich für faire Wirtschafts- und Handelsbeziehungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette innerhalb von Deutschland ein. Die Mitglieder sind Unternehmen aus der Bio-Lebensmittelbranche. Partnerschaftliche, transparente Lieferbeziehungen und faire Preise für regional erzeugte Bioprodukte sind ein Ziel des Vereins.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von FairBio

FairBio zeichnet sich durch hohe ökologische Ansprüche aus. Auch die sozialen Anforderungen sind anspruchsvoll und umfassen existenzsichernde Einkommen/Löhne, Orientierung an der Gemeinwohl-Ökonomie sowie verantwortungsvolle Einkaufspraktiken. In puncto Glaubwürdigkeit überzeugt FairBio mit Rückverfolgbarkeit, jährlichen Audits und aktivem Mitdenken einer Just Transition. FairBio gilt als Vorbild im Bereich Lebensmittel in den Kategorien Soziales und Ökologie.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard bezieht sich auf Gesetze gegen moderne Sklaverei, Hochrisikobereiche und gefährdete Gruppen. Erste Maßnahmen wie Risikokarten, Präventionsschulungen oder Lieferkettenprüfungen werden beschrieben. Eine verbindliche Umsetzung fehlt.
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen zur Zahlung existenzsichernder Einkommen/ Löhne, überprüft durch Audits, Berichte und Monitoring. Vorgaben betreffen schrittweise Lohnsteigerungen, Lohntransparenz, Entschädigungen und Mindestpreise nach realen Produktionskosten.
  • Der Standard fordert und fördert die aktive Partizipation von Beschäftigten an der Umstellung auf nachhaltige Produktionsweisen, z. B. durch Mitbestimmung, Konsultationen oder betriebliche Gremien.
  • Der Standard bezieht endogenes Wissen systematisch ein und fördert dessen Anwendung, Weitergabe und Weiterentwicklung durch partizipative Ansätze wie Wissensaustausch, gemeinschaftlich entwickelte Praktiken oder Bildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene.
  • Der Stand verweist implizit oder explizit (UNDROP) auf den Schutz der Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und führt Maßnahmen zu deren Umsetzung an.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard fordert den Schutz bestehender natürlicher Ökosysteme, ihre nachhaltige Nutzung, sowie Maßnahme zu deren Revitalisierung.
  • Der Standard fordert ein Monitoring des Wasserverbrauchs, aber nicht entlang der gesamten Lieferkette und ohne unterstützende Maßnahmen zur Ressourcenschonung.
  • Der Standard fordert Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien, fördert aktiv die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen und verlangt eine systematische Risikobewertung der Energie- und Ressourcenabhängigkeit.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Verbot der Nutzung von hochgefährlichen Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard stellt technische Unterstützung bereit, die über die reine Normerfüllung hinausgeht, wie Maßnahmen für klimafreundliche Produktionsweisen, agrarökologische Umstellungen oder sozialverträgliche Übergänge im Sinne einer Just Transition.
  • Unternehmen werden zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette verpflichtet. Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards (u.a. UNGPs) und umfassen Prävention, Abhilfe und Berichterstattung.
  • Audits werden von unabhängigen, externen Stellen durchgeführt und beinhalten vertrauliche Interviews mit Beschäftigten und anderen Rechteinhaber*innen. Audit-Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, jedoch nur aggregiert, etwa in Wirkungsberichten.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard spiegelt ein holistisches Verständnis von Agrarökologie oder Just Transition und fordert punktuell Maßnahmen zu deren Stärkung. Die Umsetzung bleibt ohne systematische Verankerung.
  • Die Produktkennzeichnung zeigt klar den Anteil zertifizierter Rohstoffe und die Lieferkettenstufen. Verbraucherfreundliche Elemente wie Symbole, Legenden oder Links werden genutzt, jedoch noch nicht konsequent oder vollständig verständlich umgesetzt.
Farbschema: