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Naturland (Fair)

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Naturland (Fair)

Über Naturland (Fair)

Der Naturland e. V. ist ein basisdemokratischer Bauernverband, der 1982 in Gräfelfing bei München gegründet wurde, um den ökologischen Landbau weltweit voranzutreiben. Die Richtlinien von Naturland verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der nachhaltiges Wirtschaften, praktizierten Natur und Klimaschutz, Sicherung und Erhalt von Boden, Luft und Wasser sowie den Schutz der Verbraucher*innen umfasst. Die Betriebe müssen komplett nach den Richtlinien umgestellt werden. Naturland beinhaltet die Regeln der EG-Ökoverordnung (EU-Bio) und geht über diese hinaus. Die Naturland Fair-Richtlinien entstanden im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit Fair-Handelsorganisationen und Unternehmen. Sie basieren auf der Internationalen Charta für Fairen Handel.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von Naturland (Fair)

Die ökologischen Kriterien sind bei Naturland und Naturland Fair identisch, da Naturland Fair die Naturland-Öko-Richtlinien als Basis voraussetzt und gelten als Best-Practice im Bereich Lebensmittel. Positiv zu werten sind auch die Glaubwürdigkeit und die Weiterentwicklung der Kriterien in einem demokratischen Prozess, bei dem verschiedene Interessengruppen einbezogen werden. Die sozialen Kriterien haben wir ausschließlich bei Naturland Fair evaluiert und bewertet: Naturland Fair legt einen besonderen Fokus auf die Umsetzung der Prinzipien des Fairen Handels, fördert den Aufbau von regionalen Märkten sowie die Differenzierung von Kulturen und landwirtschaftlichen Praktiken. Auf Produkten aus mehreren Zutaten ist der Anteil der fair gehandelten Inhaltsstoffe vermerkt. Rohwaren wie Tee, Kaffee oder Milch müssen zu 100 % fair gehandelt sein.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, den Anteil tariflich abgesicherter Beschäftigter zu erfassen und zu dokumentieren. Dies dient als Indikator für gewerkschaftliche Organisierung. Ein Monitoring erfolgt, jedoch ohne verpflichtende Zielvorgaben.
  • Der Standard verweist verbindlich auf ILO-Übereinkommen und Gesetze gegen moderne Sklaverei, identifiziert Risikoregionen, -sektoren und -arbeitskräfte. Unternehmen sind zur Umsetzung von Risikoanalysen und weiterführender Maßnahmen verpflichtetet.
  • Der Standard verpflichtet zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/Lohns. Unternehmen müssen zudem differenzierte Lohntransparenz (z.B. nach Geschlecht/Funktion) schaffen oder Mindestpreise zur Deckung existenzsichernder Produktionskosten garantieren.
  • Der Standard fordert und fördert die aktive Partizipation von Beschäftigten an der Umstellung auf nachhaltige Produktionsweisen, z. B. durch Mitbestimmung, Konsultationen oder betriebliche Gremien.
  • Der Standard bezieht endogenes Wissen systematisch ein und fördert dessen Anwendung, Weitergabe und Weiterentwicklung durch partizipative Ansätze wie Wissensaustausch, gemeinschaftlich entwickelte Praktiken oder Bildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene.
  • Der Standard verweist implizit oder explizit (UNDRIP) auf den Schutz individueller und kollektiver Rechte indigener Gemeinschaften und führt Maßnahmen zu deren Umsetzung an.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Verbot der Nutzung von hochgefährlichen Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard stellt technische Unterstützung bereit, die über die reine Normerfüllung hinausgeht, wie Maßnahmen für klimafreundliche Produktionsweisen, agrarökologische Umstellungen oder sozialverträgliche Übergänge im Sinne einer Just Transition.
  • Unternehmen werden zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette verpflichtet. Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards (u.a. UNGPs) und umfassen Prävention, Abhilfe und Berichterstattung.
  • Audits werden von unabhängigen, externen Stellen durchgeführt und beinhalten vertrauliche Interviews mit Beschäftigten und anderen Rechteinhaber*innen. Audit-Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, jedoch nur aggregiert, etwa in Wirkungsberichten.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard spiegelt ein holistisches Verständnis von Agrarökologie oder Just Transition und fordert stärkende Maßnahmen wie Netzwerkunterstützung, horizontalen Wissenstransfer, Transparenz sowie Partizipation von Rechteinhaber*innen in Transformationsprozessen.
  • Die Produktkennzeichnung ist transparent, verständlich formuliert und zeigt klar, wie viel zertifiziert ist und welche Stufen der Lieferkette abgedeckt sind – z B. durch Symbole, kurze Erklärtexte oder digital abrufbare Informationen.
Farbschema: