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SAI Platform - Sustainable Agriculture Initiative Platform

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
SAI Platform - Sustainable Agriculture Initiative Platform

Über SAI Platform - Sustainable Agriculture Initiative Platform

Das Programm „SAI Platform“ ist eine Unternehmensinitiative der Lebensmittelindustrie, die von Nestlé, Unilever und Danone im Jahr 2002 gegründet wurde. Ihr Hauptziel ist die Sicherung einer stetig wachsenden Versorgung mit agrarischen Rohstoffen. Der zeit hat die Plattform mehr als 90 aktive und assoziierte Mitglieder, v. a. große Marken und Handelsunternehmen wie Unilever, Coca-Co la, Cargill, McDonalds und Tesco. Eine zentrale Aktivität des Programms ist die Kommunikation über nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken gegenüber der Lebensmittelindustrie und weiteren Interessengruppen. Die Plattform entwickelt zudem Methoden und Leitlinien, die Mitglieds unternehmen dabei helfen sollen, nachhaltige Beschaffung und landwirtschaftliche Praktiken zu etablieren.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von SAI Platform - Sustainable Agriculture Initiative Platform

Die SAI Platform ist eine klassische, unverbindliche Unternehmensinitiative. Der Standard gibt lediglich Empfehlungen zu sozialen und ökologischen Kriterien, die nur überprüft werden, wenn Mitglieds unternehmen öffentlich mit ihren Zulieferfirmen kommunizieren. Die empfohlenen Anforderungen sind weder besonders anspruchsvoll noch glaubwürdig. Existenzsichernde Einkommen/Löhne werden nicht gefordert, der Einsatz von GVOs ist erlaubt. Es fehlt an Transparenz zur Rückverfolgbarkeit des Endprodukts. Das Konzept einer Just Transition wird nur in begrenztem Umfang berücksichtigt.

Soziales

Soziales
  • Der Standard enthält eine grundsätzliche Anerkennung der Vereinigungs- und Organisationsfreiheit sowie der ILO-Abkommen 87 und 98. Die Umsetzung wird nicht operationalisiert, oder es fehlen klare Vorgaben für die Durchsetzung in der Lieferkette.
  • Der Standard bezieht sich zusätzlich zur ILO-Norm auf nationale oder internationale Gesetzgebungen gegen moderne Sklaverei. Alternativ oder ergänzend benennt er konkrete Risikobereiche oder gefährdete Gruppen. Maßnahmen werden nicht behandelt.
  • Der Standard nennt existenzsichernde Löhne oder Einkommen nicht oder nur indirekt. Es fehlt eine Definition, Berechnungsmethode oder ein Hinweis auf entsprechende Maßnahmen oder Nachweise.
  • Der Standard fordert Schulungen zu Arbeitsrechten, sozialen Standards und menschenrechtlicher Sorgfalt. Sie beziehen sich jedoch nicht auf klimabezogene Transformationsprozesse oder darauf, wie Arbeiter*innen in diesem Prozess gestärkt werden können.
  • Der Standard erkennt das Wissen und die Erfahrung lokaler Akteur*innen explizit an, z. B. durch Hinweise auf traditionelle Anbaumethoden oder agrarökologische Praktiken. Eine vertiefte Auseinandersetzung, Weitergabe oder Förderung fehlt jedoch.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert weder die Diversifizierung des Anbaus, noch die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise, dass GVOs in der Lieferkette nicht angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen. Die Verwendung von GVOs ist unter bestimmten Einschränkungen erlaubt.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise eine Beschränkung der Nutzung von Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen werden empfohlen.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Risikobewertung oder Sorgfaltsprüfung werden gefordert, Vorgaben bleiben jedoch unpräzise oder beschränkt auf einzelne Lieferkettenstufen. Es fehlen verbindliche Verfahren, Kriterien oder eine klare Nachweispflicht für Unternehmen.
  • Der Standard legt grundlegende soziale oder menschenrechtliche Kriterien und Prüfprozesse fest, ohne jedoch eine unabhängige Durchführung der Audits zu verlangen. Beteiligung Betroffener und Transparenz bleiben vage oder fehlen.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard erwähnt Agrarökologie oder Just Transition, bleibt dabei jedoch vage. Ein holistisches Verständnis, menschenrechtliche Bezüge oder Anforderungen an Mitgestaltung und Transparenz fehlen. Die Begriffe erscheinen ohne Operationalisierung.
Farbschema: