Labelchecker

Fair Trade IBD - Instituto Biodinamico

Zurück
Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Fair Trade IBD - Instituto Biodinamico

Über Fair Trade IBD - Instituto Biodinamico

Das IBD (Instituto Biodinamico) ist seit 1983 im Bereich der landwirtschaftlichen Entwicklung von Kleinbauern und -bäuerinnen in Brasilien tätig. 1990 startete IBD sein Zertifizierungsprogramm im ökologischen und biologisch-dynamischen Landbau und wurde 1995 erstmals vom IFOAM akkreditiert. Heute ist IBD international in mehr als 30 Ländern tätig, hauptsächlich in Lateinamerika, in der Auditierung und Zertifizierung von Rohwaren, Nahrungsmitteln, Textilien und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln. Neben der Bio-Zertifizierung bietet IBD ein eigenes Zertifizierungsprogramm für den Fairen Handel (Fair Trade IBD) sowie ein Programm für gentechnikfrei produzierte (NonGVO IBD) Produkte an.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von Fair Trade IBD - Instituto Biodinamico

Fair Trade IBD steht für ein umfassendes Fair-Handelsprogramm mit sozialen und ökologischen Kriterien, die unabhängig geprüft werden. Die Anforderungen bleiben jedoch mittelmäßig: Existenzsichernde Einkommen/Löhne werden nicht gefordert, ein zeitgebundenes Engagement zur Emissionsreduktion erfolgt nur punktuell. In puncto Glaubwürdigkeit überzeugt der Standard nicht. Es fehlen verbindliche Vorgaben zu vertraulichen Befragungen von Beschäftigten sowie zur systematischen Konsultation von Rechteinhabenden. Das Konzept einer Just Transition wird nur teilweise berücksichtigt.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard bezieht sich zusätzlich zur ILO-Norm auf nationale oder internationale Gesetzgebungen gegen moderne Sklaverei. Alternativ oder ergänzend benennt er konkrete Risikobereiche oder gefährdete Gruppen. Maßnahmen werden nicht behandelt.
  • Der Standard nennt existenzsichernde Löhne oder Einkommen nicht oder nur indirekt. Es fehlt eine Definition, Berechnungsmethode oder ein Hinweis auf entsprechende Maßnahmen oder Nachweise.
  • Der Standard fordert und fördert die aktive Partizipation von Beschäftigten an der Umstellung auf nachhaltige Produktionsweisen, z. B. durch Mitbestimmung, Konsultationen oder betriebliche Gremien.
  • Der Standard erkennt das Wissen und die Erfahrung lokaler Akteur*innen explizit an, z. B. durch Hinweise auf traditionelle Anbaumethoden oder agrarökologische Praktiken. Eine vertiefte Auseinandersetzung, Weitergabe oder Förderung fehlt jedoch.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise eine Beschränkung der Nutzung von Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Der Standard enthält keine oder lediglich freiwillige Empfehlungen zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Eine verbindliche Umsetzung durch Unternehmen ist nicht vorgesehen.
  • Audits werden von externen, unabhängigen Stellen durchgeführt. Die Prüfinstanz ist nicht in den Standardinhaber oder die zertifizierten Unternehmen eingebunden. Beteiligung von Rechteinhaber*innen oder öffentliche Ergebnisse sind verpflichtend.
  • Der Standard kombiniert ein strukturiertes Beschwerdeverfahren mit Maßnahmen, die den Zugang für Betroffene erleichtern – z. B. Unterstützung bei der Antragstellung, Sprachmittlung oder Zusammenarbeit mit lokalen Instanzen.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf Agrarökologie oder einen gerechten sozial-ökologischen Wandel (Just Transition) und thematisiert weder die Rolle von Menschenrechten noch die Beteiligung betroffener Gruppen im Kontext von Klimastrategien.
  • Die Produktkennzeichnung zeigt klar den Anteil zertifizierter Rohstoffe und die Lieferkettenstufen. Verbraucherfreundliche Elemente wie Symbole, Legenden oder Links werden genutzt, jedoch noch nicht konsequent oder vollständig verständlich umgesetzt.
Farbschema: