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Grüner Knopf

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Grüner Knopf

Über Grüner Knopf

Der Grüne Knopf ist ein staatliches Siegel für Textilien und wurde 2019 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingeführt. Es kann von allen Unternehmen, die Textilwaren herstellen und/oder vertreiben, zur Auszeichnung ihrer Produkte beantragt werden. Bei den Anforderungen des Grünen Knopfs handelt es sich um ein Zwei-Säulen-Modell: Der Standard prüft die Einhaltung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Für die Produktzertifizierung muss zudem durch anerkannte Siegel nachgewiesen werden, dass definierte Sozial-, Umwelt- und Glaubwürdigkeitskriterien erfüllt sind (sog. Meta-Siegel-Ansatz).

Kategorie: Kleidung

Bewertung von Grüner Knopf

Der Standard greift einige relevante Kriterien auf, bleibt jedoch oft allgemein und überlässt die Ausgestaltung von Maßnahmen, Risikoanalysen und Verantwortlichkeiten den Unternehmen bzw. Siegelinhabenden. Konkrete Anforderungen zur Förderung einer Just Transition fehlen weitgehend. Die Kriterien bilden zwar eine gute Basis, bleiben jedoch hinter dem zurück, was von einem staatlich getragenen Siegel zu erwarten wäre.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard verweist verbindlich auf ILO-Übereinkommen und Gesetze gegen moderne Sklaverei, identifiziert Risikoregionen, -sektoren und -arbeitskräfte. Unternehmen sind zur Umsetzung von Risikoanalysen und weiterführender Maßnahmen verpflichtetet.
  • Der Standard definiert eine nachvollziehbare Methode zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/ Lohns, z.B. anhand der Anker-Methode oder nationaler Referenzwerte. Verbindliche Vorgaben zu Zahlung, Nachweis oder Transparenz fehlen.
  • Der Ansatz einer Just Transition wird durch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Umschulung für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Produktion unterstützt, eine aktive Einbindung der Beschäftigten erfolgt nicht.
  • Der Standard enthält keine spezifischen Aussagen zu traditionellem, lokalen oder endogenem Wissen. Die Rolle von kleinbäuerlichem Erfahrungswissen, kulturell verankerten Praktiken oder partizipativen Wissensformen wird nicht berücksichtigt.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise, dass GVOs in der Lieferkette nicht angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen. Die Verwendung von GVOs ist unter bestimmten Einschränkungen erlaubt.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise den Schutz bestehender natürlicher Ökosysteme, ihre nachhaltige Nutzung und Maßnahmen zu deren Revitalisierung.
  • Der Standard fordert einen ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, bleibt jedoch allgemein und enthält keine Vorgaben zu Monitoring oder unterstützenden Maßnahmen.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf technische Unterstützung oder begleitende Maßnahmen für eine Wandel im Sinne einer Just Transition oder eine agrarökologische Transformation. Eine über die reine Normerfüllung hinausgehende Förderung fehlt.
  • Unternehmen werden zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette verpflichtet. Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards (u.a. UNGPs) und umfassen Prävention, Abhilfe und Berichterstattung.
  • Audits werden von externen, unabhängigen Stellen durchgeführt. Die Prüfinstanz ist nicht in den Standardinhaber oder die zertifizierten Unternehmen eingebunden. Beteiligung von Rechteinhaber*innen oder öffentliche Ergebnisse sind verpflichtend.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard erwähnt Agrarökologie oder Just Transition, bleibt dabei jedoch vage. Ein holistisches Verständnis, menschenrechtliche Bezüge oder Anforderungen an Mitgestaltung und Transparenz fehlen. Die Begriffe erscheinen ohne Operationalisierung.
  • Die Kennzeichnung weist den prozentualen Anteil zertifizierter Rohstoffe oder eine Mengenbilanz aus. Angaben zu den Lieferkettenstufen fehlen.
  • Die Produktkennzeichnung ist transparent, verständlich formuliert und zeigt klar, wie viel zertifiziert ist und welche Stufen der Lieferkette abgedeckt sind – z B. durch Symbole, kurze Erklärtexte oder digital abrufbare Informationen.
Farbschema: