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BCI - Better Cotton Initiative

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
BCI - Better Cotton Initiative

Über BCI - Better Cotton Initiative

Die Better Cotton Initiative (BCI) wurde 2009 mit Unterstützung von Organisationen und Unternehmen wie dem WWF, H&M, Adidas und Oxfam gegründet, um die ökologischen und sozialen Bedingungen in der Baumwollproduktion zu verbessern. Heute zählt BCI über 2.700 Mitglieder aus der gesamten Baumwolllieferkette, darunter landwirtschaftliche Betriebe, Marken wie Inditex und zivilgesellschaftliche Gruppen. BCI hat sich zum Ziel gesetzt, Baumwollanbaugemeinden zu stärken, indem sie nachhaltige Praktiken fördert, die Arbeitsbedingungen und Lebensgrundlagen der Landwirt*innen und Beschäftigten insgesamt verbessert. In der Saison 2023/24 sind 23 % der weltweiten Baumwollproduktion Better-Cotton-lizenziert. 1,54 Millionen Landwirt*innen in 15 Ländern besitzen eine Lizenz zum Verkauf von Better Cotton.

Kategorie: Kleidung

Wertschöpfungskette: Rohstoffgewinnung

Bewertung von BCI - Better Cotton Initiative

Die BCI konzentriert sich auf den Baumwollanbau und stellt keine Anforderungen an weitere Stufen der Wertschöpfungskette. Dies kann für Konsument*innen verwirrend sein, da das Endprodukt nicht zwingend ausschließlich aus 100 % zertifizierter Baumwolle besteht, sondern häufig nach dem Prinzip der Mengenbilanzierung zertifiziert wird. Mit einem Weltmarktanteil von etwa 23 % kann die BCI wirksam Standards setzen. Besonders im Bereich existenzsichernder Einkommen/Löhne besteht jedoch noch Handlungsbedarf, um förderliche Strukturen für die Bäuerinnen und Bauern im Baumwollsektor zu schaffen. Die Förderung von Agrarökologie wird als wichtige Antwort auf die Herausforderungen der Klimakrise anerkannt.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard bezieht sich auf Gesetze gegen moderne Sklaverei, Hochrisikobereiche und gefährdete Gruppen. Erste Maßnahmen wie Risikokarten, Präventionsschulungen oder Lieferkettenprüfungen werden beschrieben. Eine verbindliche Umsetzung fehlt.
  • Der Standard erkennt das Konzept existenzsichernder Löhne und Einkommen an, verpflichtet jedoch nicht zur Umsetzung oder operationalisiert das Ziel nicht weiter.
  • Der Standard fordert und fördert die aktive Partizipation von Beschäftigten an der Umstellung auf nachhaltige Produktionsweisen, z. B. durch Mitbestimmung, Konsultationen oder betriebliche Gremien.
  • Der Standard erkennt das Wissen und die Erfahrung lokaler Akteur*innen explizit an. Erste Maßnahmen zur Einbindung lokaler Wissensformen finden statt, erfolgt jedoch nur punktuell und ohne systematische Struktur.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard legt keine Einschränkung für die Verwendung von GVOs in der Lieferkette fest.
  • Der Standard fordert ein Monitoring des Wasserverbrauchs und unterstützt teilweise Maßnahmen zur Ressourcenschonung.
  • Der Standard fordert entweder nur ein allgemeines Ziel zur Reduktion von Treibhausgasen oder berichtet über einzelne Maßnahmen, ohne messbare zeitgebundene Vorgaben.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise eine Beschränkung der Nutzung von Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard stellt technische Unterstützung bereit, die über die reine Normerfüllung hinausgeht, wie Maßnahmen für klimafreundliche Produktionsweisen, agrarökologische Umstellungen oder sozialverträgliche Übergänge im Sinne einer Just Transition.
  • Risikobewertung oder Sorgfaltsprüfung werden gefordert, Vorgaben bleiben jedoch unpräzise oder beschränkt auf einzelne Lieferkettenstufen. Es fehlen verbindliche Verfahren, Kriterien oder eine klare Nachweispflicht für Unternehmen.
  • Audits werden von unabhängigen, externen Stellen durchgeführt und beinhalten vertrauliche Interviews mit Beschäftigten und anderen Rechteinhaber*innen. Audit-Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, jedoch nur aggregiert, etwa in Wirkungsberichten.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard spiegelt ein holistisches Verständnis von Agrarökologie oder Just Transition und fordert punktuell Maßnahmen zu deren Stärkung. Die Umsetzung bleibt ohne systematische Verankerung.
Farbschema: