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FairTSA - Fair Trade Sustainability Alliance

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
FairTSA - Fair Trade Sustainability Alliance

Über FairTSA - Fair Trade Sustainability Alliance

Der FairTSA-Standard wurde 2007 von Humanitarian Services International, einer US-amerikanischen Organisation, gegründet. Nach einer zweijährigen Testphase wurde der Standard 2011 offiziell eingeführt. Er umfasst landwirtschaftliche Produkte und deren Verarbeitung sowie Kosmetikprodukte und Textilien. Bis heute hat FairTSA rund 120 Produktionsbetriebe in bäuerlichen Gemeinschaften und Kooperativen, u. a. in Mexiko, der Dominikanischen Republik, Indien, Kambodscha, Honduras, Guatemala und China, zertifiziert. Die Produkte können entlang der gesamten Wertschöpfungskette zurückverfolgt werden.

Kategorie: Kleidung

Wertschöpfungskette: Rohstoffgewinnung

Bewertung von FairTSA - Fair Trade Sustainability Alliance

FairTSA zeichnet sich durch gute ökologische Standards aus. Die Forderung von Maßnahmen zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Praktiken, das umfassende Verbot der Nutzung von hochgefährlichen Chemikalien sowie von GVOs sind positiv hervorzuheben. In der sozialen Kategorie und in Bezug auf die Glaubwürdigkeit schneidet FairTSA hingegen nur mittelmäßig ab: Zwar wird eine Methode zur Berechnung existenzsichernder Einkommen/Löhne vorgegeben, eine verpflichtende Umsetzung oder konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch aus. Konzepte wie Agrarökologie und Just Transition werden in Ansätzen berücksichtigt, aber nicht umfassend integriert.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, den Anteil tariflich abgesicherter Beschäftigter zu erfassen und zu dokumentieren. Dies dient als Indikator für gewerkschaftliche Organisierung. Ein Monitoring erfolgt, jedoch ohne verpflichtende Zielvorgaben.
  • Der Standard bezieht sich zusätzlich zur ILO-Norm auf nationale oder internationale Gesetzgebungen gegen moderne Sklaverei. Alternativ oder ergänzend benennt er konkrete Risikobereiche oder gefährdete Gruppen. Maßnahmen werden nicht behandelt.
  • Der Standard definiert eine nachvollziehbare Methode zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/ Lohns, z.B. anhand der Anker-Methode oder nationaler Referenzwerte. Verbindliche Vorgaben zu Zahlung, Nachweis oder Transparenz fehlen.
  • Der Ansatz einer Just Transition wird durch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Umschulung für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Produktion unterstützt, eine aktive Einbindung der Beschäftigten erfolgt nicht.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fördert aktiv vielfältige Fruchtfolgen, standortangepasste Arten und regional angepasste Produktionsweisen. Kulturelle Traditionen werden nicht explizit benannt, lokale Ressourcen aber umfassend berücksichtigt.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard fordert Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien, fördert aktiv die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen und verlangt eine systematische Risikobewertung der Energie- und Ressourcenabhängigkeit.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Verbot der Nutzung von hochgefährlichen Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen werden empfohlen.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Der Standard enthält keine oder lediglich freiwillige Empfehlungen zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Eine verbindliche Umsetzung durch Unternehmen ist nicht vorgesehen.
  • Audits werden von unabhängigen, externen Stellen durchgeführt und beinhalten vertrauliche Interviews mit Beschäftigten und anderen Rechteinhaber*innen. Audit-Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, jedoch nur aggregiert, etwa in Wirkungsberichten.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard bezieht sich auf Agrarökologie oder Just Transition in einem holistischen Verständnis, das ökologische, soziale, politische und wirtschaftlich‑transformative Dimensionen umfasst. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung fehlen jedoch.
  • Die Produktkennzeichnung ist transparent, verständlich formuliert und zeigt klar, wie viel zertifiziert ist und welche Stufen der Lieferkette abgedeckt sind – z B. durch Symbole, kurze Erklärtexte oder digital abrufbare Informationen.
Farbschema: