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Biokreis

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Biokreis

Über Biokreis

Der Biokreis wurde 1979 aus einer Verbraucher*innen-Bewegung heraus gegründet. Er setzt sich heute als gemeinnütziger Verein und ökologischer Anbauverband bundesweit ein für eine regionale und bäuerliche Landwirtschaft sowie deren Weiterentwicklung, die Vernetzung von Beteiligten, den Aufbau von regionalen Wertschöpfungsketten und die Vermarktung von nachhaltig erzeugten Bio-Lebensmitteln. Der Verband ist Inhaber der Markenzeichen „Biokreis“ und „regional & fair“ und zertifiziert nicht nur landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung und Handel von Bio-Produkten, sondern auch Gastronomien und Hotels. Die Richtlinien des Biokreis gehen über die EU-Bio-Verordnung hinaus und legen besonderen Wert auf Tierwohl, nachhaltige Bodenbewirtschaftung und faire Preise für regionale Wertschöpfungsketten.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von Biokreis

Die ökologischen Richtlinien des Standards gehen über die EU-Bio-Verordnung hinaus. Die meisten zertifizierten Betriebe befinden sich in Deutschland. Im Bereich Soziales sticht der Zusatzstandard „regional & fair“ hervor: Er umfasst eine Liste möglicher Kriterien und Maßnahmen, die jeweils mit Punkten bewertet werden. Die zertifizierten Unternehmen können frei wählen, mit welchen Maßnahmen sie Punkte sammeln, um die Zertifizierung zu erhalten. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Generationengerechtigkeit. Obwohl Aspekte einer Just Transition Teil des Standards sind, fehlen technische Vorgaben für eine ganzheitliche Umsetzung.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, den Anteil tariflich abgesicherter Beschäftigter zu erfassen und zu dokumentieren. Dies dient als Indikator für gewerkschaftliche Organisierung. Ein Monitoring erfolgt, jedoch ohne verpflichtende Zielvorgaben.
  • Der Standard bezieht sich auf Gesetze gegen moderne Sklaverei, Hochrisikobereiche und gefährdete Gruppen. Erste Maßnahmen wie Risikokarten, Präventionsschulungen oder Lieferkettenprüfungen werden beschrieben. Eine verbindliche Umsetzung fehlt.
  • Der Standard definiert eine nachvollziehbare Methode zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/ Lohns, z.B. anhand der Anker-Methode oder nationaler Referenzwerte. Verbindliche Vorgaben zu Zahlung, Nachweis oder Transparenz fehlen.
  • Der Ansatz einer Just Transition wird durch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Umschulung für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Produktion unterstützt, eine aktive Einbindung der Beschäftigten erfolgt nicht.
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen zu verantwortungsvollen Einkaufspraktiken. Die Umsetzung muss über konkrete Nachweise belegt werden. Die bloße Verwendung zertifizierter Rohstoffe reicht als Nachweis ausdrücklich nicht aus.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard enthält keine Anforderungen zur ressourcenschonenden Nutzung von Wasser.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert kein Abfall- und Abwassermanagement, um negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf technische Unterstützung oder begleitende Maßnahmen für eine Wandel im Sinne einer Just Transition oder eine agrarökologische Transformation. Eine über die reine Normerfüllung hinausgehende Förderung fehlt.
  • Der Standard enthält keine oder lediglich freiwillige Empfehlungen zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Eine verbindliche Umsetzung durch Unternehmen ist nicht vorgesehen.
  • Audits werden von externen, unabhängigen Stellen durchgeführt. Die Prüfinstanz ist nicht in den Standardinhaber oder die zertifizierten Unternehmen eingebunden. Beteiligung von Rechteinhaber*innen oder öffentliche Ergebnisse sind verpflichtend.
  • Der Standard spiegelt ein holistisches Verständnis von Agrarökologie oder Just Transition und fordert stärkende Maßnahmen wie Netzwerkunterstützung, horizontalen Wissenstransfer, Transparenz sowie Partizipation von Rechteinhaber*innen in Transformationsprozessen.
  • Die Produktkennzeichnung vermittelt Konsument*innen keine klaren Informationen über den Anteil zertifizierter Rohstoffe oder die abgedeckten Stufen der Lieferkette. Die Darstellung ist unverständlich, verwirrend oder potenziell irreführend.
  • Die Produktkennzeichnung ist transparent, verständlich formuliert und zeigt klar, wie viel zertifiziert ist und welche Stufen der Lieferkette abgedeckt sind – z B. durch Symbole, kurze Erklärtexte oder digital abrufbare Informationen.
Farbschema: