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ECOVIN

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
ECOVIN

Über ECOVIN

ECOVIN wurde 1985 von Ökowinzer*innen aus Rheinhessen, der Pfalz, von der Mosel und aus Baden als Bundesverband Ökologischer Weinbau e. V. gegründet. Ziel der Initiative ist es, den ökologischen Weinbau zu fördern und den Ausbau anhand kontinuierlich weiterentwickelter Richtlinien messbar zu machen. 1990 wurde ECOVIN als Warenzeichen zugelassen. Die ECOVIN-Richtlinie basiert auf der EU-Bio-Verordnung, geht jedoch über die dort enthaltenen Kriterien hinaus. ECOVIN ist u. a. Mitglied im IFOAM, im Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), im Pesticide Action Network (PAN) und bei Food for Biodiversity. 2020 hatte ECOVIN rund 245 Mitglieder aus zwölf Anbaugebieten. Biotrauben, Traubensaft, Wein, Sekt, Weinessig und Weindestillate werden zertifiziert.

Internetseite: https://www.ecovin.de

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von ECOVIN

ECOVIN ist eine Pionierinitiative des ökologischen Weinbaus in Deutschland und engagiert sich für eine umweltschonende Produktion. Die Richtlinien gehen über die EU-Bio-Verordnung hinaus, aber bewegen sich insgesamt auf mittlerem Niveau. Im Rahmen des Biodiversitätsprogramms gibt es erste Ansätze zur Unterstützung einer nachhaltigen Betriebsumstellung: So werden Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt, zum schonenden Ressourceneinsatz, zu regionaler Wertschöpfung und langfristige Lieferbeziehungen thematisiert. Eine verbindliche Integration dieser Aspekte in den Standard erfolgt bislang aber nicht.

Soziales

Soziales
  • kein Fokus

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard fordert ein Monitoring des Wasserverbrauchs, aber nicht entlang der gesamten Lieferkette und ohne unterstützende Maßnahmen zur Ressourcenschonung.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Verbot der Nutzung von hochgefährlichen Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard stellt technische Unterstützung bereit, die über die reine Normerfüllung hinausgeht, wie Maßnahmen für klimafreundliche Produktionsweisen, agrarökologische Umstellungen oder sozialverträgliche Übergänge im Sinne einer Just Transition.
  • Der Standard erwähnt Agrarökologie oder Just Transition, bleibt dabei jedoch vage. Ein holistisches Verständnis, menschenrechtliche Bezüge oder Anforderungen an Mitgestaltung und Transparenz fehlen. Die Begriffe erscheinen ohne Operationalisierung.
  • Die Produktkennzeichnung vermittelt Konsument*innen keine klaren Informationen über den Anteil zertifizierter Rohstoffe oder die abgedeckten Stufen der Lieferkette. Die Darstellung ist unverständlich, verwirrend oder potenziell irreführend.
Farbschema: