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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Gäa

Über Gäa

Gäa e.V. geht auf die Umweltbewegung der 1980er-Jahre in der ehemaligen DDR zurück und wurde 1989 als ökologischer Anbauverband in Dresden gegründet. Ziel des Verbands ist die Förderung der ökologischen Landwirtschaft, v. a. in Ostdeutschland. Betriebe sollen durch möglichst in sich geschlossene landwirtschaftliche Kreisläufe Dauerfruchtbarkeit der Böden sowie den Erhalt von Pflanzenarten und Tierrassen fördern. Der Name stammt aus der altgriechischen Mythologie und leitet sich von „Gaia“ (Urmutter Erde) ab. Aktuell sind ca. 400 Bäuerinnen und Bauern Mitglied, v. a. kleinere Garten- und Familienbetriebe, Genossenschaften, aber auch Unternehmen aus Verarbeitung und Handel, so beispielsweise die Bio Company und die Gläserne Molkerei. Die meisten Betriebe befinden sich in Deutschland.

Internetseite: https://www.gaea.de

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von Gäa

Die ökologischen Richtlinien des Standards gehen über EU-Bio hinaus. Positiv hervorzuheben sind die Kriterien zur artgerechten Tierhaltung, Fütterung, zum Transport und zur Schlachtung. Negativ fällt auf, dass der Standard keine existenzsichernden Einkommen/Löhne fordert. In der Kategorie Glaubwürdigkeit schneidet Gäa mittelmäßig ab: Das Konzept einer Just Transition ist zwar Bestandteil des Standards, es fehlt jedoch an konkreten Maßnahmen und Umsetzungsinstrumenten.

Soziales

Soziales
  • Der Standard enthält eine grundsätzliche Anerkennung der Vereinigungs- und Organisationsfreiheit sowie der ILO-Abkommen 87 und 98. Die Umsetzung wird nicht operationalisiert, oder es fehlen klare Vorgaben für die Durchsetzung in der Lieferkette.
  • Der Standard erkennt das Verbot von Zwangs- und Sklavenarbeit an und verweist auf ILO-Konventionen 29 und 105. Konkrete Anforderungen an Unternehmen für Risikoanalysen oder Maßnahmen gegen moderne Sklaverei fehlen jedoch.
  • Der Standard nennt existenzsichernde Löhne oder Einkommen nicht oder nur indirekt. Es fehlt eine Definition, Berechnungsmethode oder ein Hinweis auf entsprechende Maßnahmen oder Nachweise.
  • Der Standard sieht neben Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen erste partizipative Elemente zur Einbindung von Arbeiter*innen bei der Umstellung auf nachhaltige Produktionsformen vor. Eine umfassende Mitgestaltung fehlt.
  • Der Standard bezieht endogenes Wissen systematisch ein und fördert dessen Anwendung, Weitergabe und Weiterentwicklung durch partizipative Ansätze wie Wissensaustausch, gemeinschaftlich entwickelte Praktiken oder Bildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, die auf ökologischen Prinzipien basieren und den Einsatz physikalischer, mechanischer und biologischer Schädlingsbekämpfung gegenüber dem Einsatz von Pestiziden priorisieren.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise eine Beschränkung der Nutzung von Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Risikobewertung oder Sorgfaltsprüfung werden gefordert, Vorgaben bleiben jedoch unpräzise oder beschränkt auf einzelne Lieferkettenstufen. Es fehlen verbindliche Verfahren, Kriterien oder eine klare Nachweispflicht für Unternehmen.
  • Audits werden von unabhängigen, externen Stellen durchgeführt und beinhalten vertrauliche Interviews mit Beschäftigten und anderen Rechteinhaber*innen. Audit-Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, jedoch nur aggregiert, etwa in Wirkungsberichten.
  • Der Standard bezieht sich auf Agrarökologie oder Just Transition in einem holistischen Verständnis, das ökologische, soziale, politische und wirtschaftlich‑transformative Dimensionen umfasst. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung fehlen jedoch.
  • Die Produktkennzeichnung ist transparent, verständlich formuliert und zeigt klar, wie viel zertifiziert ist und welche Stufen der Lieferkette abgedeckt sind – z B. durch Symbole, kurze Erklärtexte oder digital abrufbare Informationen.
Farbschema: