Labelchecker

GLOBALG.A.P. - Good Agricultural Practice Initiative

Zurück
Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
GLOBALG.A.P. - Good Agricultural Practice Initiative

Über GLOBALG.A.P. - Good Agricultural Practice Initiative

GLOBALG.A.P. ist eine Unternehmensinitiative, die freiwillige Standards für die weltweite Zertifizierung von landwirtschaftlichen Produkten setzt. Das GLOBALG.A.P.-Zertifikat, auch bekannt als der Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (Integrated Farm Assurance, IFA), beinhaltet insgesamt 16 Standards. Es deckt alle Formen der landwirtschaftlichen Produktion, Aquakultur und der Nutztierhaltung ab. Zusätzlich zu IFA bietet die GLOBALG.A.P. ein Zusatzmodul zur Risikoanalyse für soziale Belange von Beschäftigten (GlobalG.A.P. Risk Assessment on Social Practice, kurz: GRASP) an. Aktuell sind mehr als 200.000 Produktionsbetriebe in 135 Ländern unter GLOBALG.A.P. zertifiziert.

Internetseite: https://globalgap.org

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von GLOBALG.A.P. - Good Agricultural Practice Initiative

GLOBALG.A.P. (inkl. GRASP) setzt Standards für sämtliche Formen der landwirtschaftlichen Produktion. Die sozialen und ökologischen Kriterien überzeugen nicht. Existenzsichernde Einkommen/Löhne und verantwortungsvolle Einkaufspraktiken werden nicht gefordert. Es gibt weder eine Einschränkung für die Nutzung von Chemikalien noch von GVOs. Positiv hervorzuheben ist die Rückverfolgbarkeit bis zur Erzeugungsstufe und dass das Konzept einer Just Transition mitgedacht wird.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard bezieht sich auf Gesetze gegen moderne Sklaverei, Hochrisikobereiche und gefährdete Gruppen. Erste Maßnahmen wie Risikokarten, Präventionsschulungen oder Lieferkettenprüfungen werden beschrieben. Eine verbindliche Umsetzung fehlt.
  • Der Standard nennt existenzsichernde Löhne oder Einkommen nicht oder nur indirekt. Es fehlt eine Definition, Berechnungsmethode oder ein Hinweis auf entsprechende Maßnahmen oder Nachweise.
  • Der Standard fordert Schulungen zu Arbeitsrechten, sozialen Standards und menschenrechtlicher Sorgfalt. Sie beziehen sich jedoch nicht auf klimabezogene Transformationsprozesse oder darauf, wie Arbeiter*innen in diesem Prozess gestärkt werden können.
  • Der Standard enthält keine spezifischen Aussagen zu traditionellem, lokalen oder endogenem Wissen. Die Rolle von kleinbäuerlichem Erfahrungswissen, kulturell verankerten Praktiken oder partizipativen Wissensformen wird nicht berücksichtigt.
  • Der Standard enthält keine Aussagen zu den Rechten von Kleinbäuer*innen und verweist nicht auf die UN‑Erklärung über ihre Rechte und die anderer Menschen in ländlichen Regionen (UNDROP).

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard legt keine Einschränkung für die Verwendung von GVOs in der Lieferkette fest.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert teilweise ein Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert keine Einschränkung der Nutzung von Chemikalien oder Pestiziden gemäß der PAN-Liste, bzw. der SIN-lIste oder der Detoxverpflichtung auf verscheidenen Stufen der Lieferkette.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Risikobewertung oder Sorgfaltsprüfung werden gefordert, Vorgaben bleiben jedoch unpräzise oder beschränkt auf einzelne Lieferkettenstufen. Es fehlen verbindliche Verfahren, Kriterien oder eine klare Nachweispflicht für Unternehmen.
  • Der Standard legt grundlegende soziale oder menschenrechtliche Kriterien und Prüfprozesse fest, ohne jedoch eine unabhängige Durchführung der Audits zu verlangen. Beteiligung Betroffener und Transparenz bleiben vage oder fehlen.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf Agrarökologie oder einen gerechten sozial-ökologischen Wandel (Just Transition) und thematisiert weder die Rolle von Menschenrechten noch die Beteiligung betroffener Gruppen im Kontext von Klimastrategien.
Farbschema: