Labelchecker

Fair for Life

Zurück
Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Fair for Life

Über Fair for Life

Fair for Life ist ein Zertifizierungsprogramm des Fairen Handels, das von ECOCERT verwaltet wird. Es wurde 2006 von der Bio-Stiftung Schweiz und dem Institut für Marktökologie (IMO) ins Leben gerufen. Heute gibt es über 2000 zertifizierte Produkte von Mandeln und Bohnen über Milchprodukte und Wein bis hin zu Textilien und Kosmetika. Mit über 90 Handelsmarken, die das Logo tragen, ist Fair for Life in Supermärkten sowie in Fachgeschäften und in der Gastronomie erhältlich. Das Logo darf verwendet werden, sofern der Fair-Handels-Anteil der Produkte 80 % übersteigt. Unterhalb dieses Wertes ist die Verwendung eingeschränkt.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von Fair for Life

Die Kriterien Ökologie und Glaubwürdigkeit sind gut, der soziale Bereich mittelmäßig. Zwar setzt das Siegel des Fairen Handels einen klaren Schwerpunkt auf soziale Kriterien. Positiv ist dabei die Einführung eines Mindestpreises, der die Abhängigkeit vom Weltmarktpreis reduziert. Aber bislang fehlen umfassende systemische Maßnahmen, die eine partizipative sozial-ökologische Transformation im Sinne einer Just Transition aktiv fördern würden. Eine neue Version des Standards wurde angekündigt.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard verweist verbindlich auf ILO-Übereinkommen und Gesetze gegen moderne Sklaverei, identifiziert Risikoregionen, -sektoren und -arbeitskräfte. Unternehmen sind zur Umsetzung von Risikoanalysen und weiterführender Maßnahmen verpflichtetet.
  • Der Standard verpflichtet zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/Lohns. Unternehmen müssen zudem differenzierte Lohntransparenz (z.B. nach Geschlecht/Funktion) schaffen oder Mindestpreise zur Deckung existenzsichernder Produktionskosten garantieren.
  • Der Standard fordert Schulungen zu Arbeitsrechten, sozialen Standards und menschenrechtlicher Sorgfalt. Sie beziehen sich jedoch nicht auf klimabezogene Transformationsprozesse oder darauf, wie Arbeiter*innen in diesem Prozess gestärkt werden können.
  • Der Standard erkennt das Wissen und die Erfahrung lokaler Akteur*innen explizit an. Erste Maßnahmen zur Einbindung lokaler Wissensformen finden statt, erfolgt jedoch nur punktuell und ohne systematische Struktur.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert eine Diversifizierung des Anbaus sowie die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard fordert ein Monitoring des Wasserverbrauchs und unterstützt teilweise Maßnahmen zur Ressourcenschonung.
  • Der Standard fordert Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien, fördert aktiv die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen und verlangt eine systematische Risikobewertung der Energie- und Ressourcenabhängigkeit.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise eine Beschränkung der Nutzung von Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Risikobewertung oder Sorgfaltsprüfung werden gefordert, Vorgaben bleiben jedoch unpräzise oder beschränkt auf einzelne Lieferkettenstufen. Es fehlen verbindliche Verfahren, Kriterien oder eine klare Nachweispflicht für Unternehmen.
  • Audits werden von unabhängigen, externen Stellen durchgeführt und beinhalten vertrauliche Interviews mit Beschäftigten und anderen Rechteinhaber*innen. Audit-Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, jedoch nur aggregiert, etwa in Wirkungsberichten.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard spiegelt ein holistisches Verständnis von Agrarökologie oder Just Transition und fordert punktuell Maßnahmen zu deren Stärkung. Die Umsetzung bleibt ohne systematische Verankerung.
  • Die Produktkennzeichnung ist transparent, verständlich formuliert und zeigt klar, wie viel zertifiziert ist und welche Stufen der Lieferkette abgedeckt sind – z B. durch Symbole, kurze Erklärtexte oder digital abrufbare Informationen.
Farbschema: