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Fairtrade Lebensmittel

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Fairtrade Lebensmittel

Über Fairtrade Lebensmittel

Die erste Fairtrade-Organisation wurde 1988 in den Niederlanden unter dem Namen „Max Havelaar“ gegründet. Heute fördern 25 nationale Fairtrade-Organisationen und sieben Marketingorganisationen die Bekanntheit von Fairtrade in Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik. Fairtrade Deutschland e. V. (gegründet 1992 als TransFair e. V.) vergibt als nationale Fairtrade-Organisation in Deutschland das Fairtrade-Siegel gegen Lizenzgebühr an Produktgruppen, die nach den Fairtrade-Standards gehandelt und produziert werden. Die Mitglieder sind ausschließlich zivilgesellschaftliche Organisationen. Seit 1997 gibt es den Dachverband Fairtrade International e. V. (Fairtrade Labelling Organizations/ FLO), in dem auch drei Netzwerke von produzierenden Kleinbauern und -bäuerinnen und Beschäftigten in Afrika, Südamerika und der Karibik sowie Asien und dem Pazifikraum vertreten sind.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von Fairtrade Lebensmittel

Ein insgesamt gutes System, das den Schwerpunkt auf soziale Kriterien legt und dabei die Realitäten verschiedener Akteure berücksichtigt. Positiv hervorzuheben ist, dass Fairtrade seit 2022 agrarökologische Prinzipien stärker in die Überarbeitung der Standards einbezieht. Problematisch bleiben jedoch u. a. die hohen Zertifizierungskosten für Kleinbauern und -bäuerinnen. Zudem fördert der Fokus auf den Massenmarkt Plantagenanbau und steigende Mengenbilanzierung, was Verbraucher*innen verunsichern kann.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard verweist verbindlich auf ILO-Übereinkommen und Gesetze gegen moderne Sklaverei, identifiziert Risikoregionen, -sektoren und -arbeitskräfte. Unternehmen sind zur Umsetzung von Risikoanalysen und weiterführender Maßnahmen verpflichtetet.
  • Der Standard verpflichtet zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/Lohns. Unternehmen müssen zudem differenzierte Lohntransparenz (z.B. nach Geschlecht/Funktion) schaffen oder Mindestpreise zur Deckung existenzsichernder Produktionskosten garantieren.
  • Der Standard fordert und fördert die aktive Partizipation von Beschäftigten an der Umstellung auf nachhaltige Produktionsweisen, z. B. durch Mitbestimmung, Konsultationen oder betriebliche Gremien.
  • Der Standard erkennt das Wissen und die Erfahrung lokaler Akteur*innen explizit an, z. B. durch Hinweise auf traditionelle Anbaumethoden oder agrarökologische Praktiken. Eine vertiefte Auseinandersetzung, Weitergabe oder Förderung fehlt jedoch.
  • Der Standard verweist implizit oder explizit (UNDRIP) auf den Schutz individueller und kollektiver Rechte indigener Gemeinschaften und führt Maßnahmen zu deren Umsetzung an.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert entweder eine Diversifizierung des Anbaus oder die Verwendung lokaler Arten und Produktionsverfahren, jedoch nicht beides.
  • Der Standard schreibt vor, dass GVOs nicht in der Lieferkette angebaut, verarbeitet oder als Tierfutter verwendet werden dürfen.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard fordert Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien, fördert aktiv die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen und verlangt eine systematische Risikobewertung der Energie- und Ressourcenabhängigkeit.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Verbot der Nutzung von hochgefährlichen Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard stellt technische Unterstützung bereit, die über die reine Normerfüllung hinausgeht, wie Maßnahmen für klimafreundliche Produktionsweisen, agrarökologische Umstellungen oder sozialverträgliche Übergänge im Sinne einer Just Transition.
  • Unternehmen werden zu Risikoanalyse und menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung entlang der Lieferkette verpflichtet. Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards (u.a. UNGPs) und umfassen Prävention, Abhilfe und Berichterstattung.
  • Audits werden von unabhängigen, externen Stellen durchgeführt und beinhalten vertrauliche Interviews mit Beschäftigten und anderen Rechteinhaber*innen. Audit-Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, jedoch nur aggregiert, etwa in Wirkungsberichten.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard bezieht sich auf Agrarökologie oder Just Transition in einem holistischen Verständnis, das ökologische, soziale, politische und wirtschaftlich‑transformative Dimensionen umfasst. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung fehlen jedoch.
  • Der Standard bezieht sich auf Agrarökologie oder Just Transition in einem holistischen Verständnis, das ökologische, soziale, politische und wirtschaftlich‑transformative Dimensionen umfasst. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung fehlen jedoch.
  • Die Produktkennzeichnung ist transparent, verständlich formuliert und zeigt klar, wie viel zertifiziert ist und welche Stufen der Lieferkette abgedeckt sind – z B. durch Symbole, kurze Erklärtexte oder digital abrufbare Informationen.
Farbschema: