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Oeko-Tex® STeP

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
Oeko-Tex®  STeP

Über Oeko-Tex® STeP

Die internationale OEKO- TEX®-Gemeinschaft wurde 1992 gegründet und umfasst 17 akkreditierte Forschungs- und Prüfinstitute mit Büros in über 70 Ländern. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit und Nachhaltigkeit von Textilien und Materialien zu gewährleisten. Die Institute entwickeln gemeinsam die Standards und Testmethoden und führen Laborprüfungen sowie Audits durch. In die Standardsetzung werden auch NROs und wissenschaftliche Vertreter einbezogen. Die OEKO-TEX®-Gemeinschaft vergibt Labels mit unterschiedlichem Fokus. Oeko-Tex® STeP STeP bewertet die Nachhaltigkeit von Produktionsstätten und berücksichtigt sowohl ökologische als auch soziale Kriterien.

Kategorie: Kleidung

Wertschöpfungskette: Produktion/Verarbeitung

Bewertung von Oeko-Tex® STeP

STeP bewertet die Nachhaltigkeit von Produktionsstätten und deckt grundlegende soziale und ökologische Kriterien ab. Allerdings fehlen wichtige Inhalte – etwa Vorgaben zum Einsatz von GVOs, die nicht Teil des Standards sind. In puncto Glaubwürdigkeit schneidet der Standard mittelmäßig ab: Audits erfolgen durch unabhängige Stellen, jedoch ohne Beteiligung Betroffener oder verpflichtende Transparenz. Der Standard bietet allgemeine Schulungen und Handreichungen, jedoch ohne Fokus auf Praktiken der Agrarökologie oder eine Just Transition.

Soziales

Soziales
  • Der Standard verpflichtet Unternehmen, Vereinigungsfreiheit, Organisations- und Kollektivverhandlungsrechte in der Lieferkette anzuerkennen. Die Vorgaben bleiben allgemein, ohne verpflichtendes Monitoring oder konkrete Verbesserungspflichten.
  • Der Standard bezieht sich auf Gesetze gegen moderne Sklaverei, Hochrisikobereiche und gefährdete Gruppen. Erste Maßnahmen wie Risikokarten, Präventionsschulungen oder Lieferkettenprüfungen werden beschrieben. Eine verbindliche Umsetzung fehlt.
  • Der Standard verpflichtet zur Berechnung eines existenzsichernden Einkommens/Lohns. Unternehmen müssen zudem differenzierte Lohntransparenz (z.B. nach Geschlecht/Funktion) schaffen oder Mindestpreise zur Deckung existenzsichernder Produktionskosten garantieren.
  • Der Ansatz einer Just Transition wird durch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Umschulung für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Produktion unterstützt, eine aktive Einbindung der Beschäftigten erfolgt nicht.
  • Der Standard empfiehlt die Umsetzung verantwortungsvoller Einkaufspraktiken, etwa durch langfristige Lieferbeziehungen, transparente Preisgestaltung oder Preissicherung. Diese bleiben jedoch freiwillig und ohne verpflichtende Nachweisanforderungen.

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert keine Maßnahmen zum Schutz bestehender natürlicher Ökosysteme oder ihrer nachhaltigen Nutzung.
  • Der Standard verpflichtet zu ressourcenschonendem Wassermanagement entlang der gesamten Lieferkette. Er verlangt Monitoring des Verbrauchs und konkrete Reduktionsmaßnahmen, etwa Rückführung und Wiederverwendung, sofern technisch möglich.
  • Der Standard empfiehlt Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen, ohne verbindliche Anforderungen oder Nachweis.
  • Der Standard fordert ein umfassendes Abfall- und Abwassermanagement zur Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling. Abfälle und Abwasser sind so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise eine Beschränkung der Nutzung von Chemikalien und Pestiziden.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Der Standard beschreibt Verfahren zur Einbindung betroffener Gruppen, insbesondere Rechteinhaber*innen, in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung des Standards. Partizipative Formate oder Konsultationsmechanismen sind verpflichtend.
  • Der Standard bietet technische Unterstützung, z. B. Schulungen oder Handreichungen. Diese sind jedoch allgemein und nicht explizit auf agrarökologische Praktiken oder einen sozialverträglichen Übergang im Sinne einer Just Transition ausgerichtet.
  • Risikobewertung oder Sorgfaltsprüfung werden gefordert, Vorgaben bleiben jedoch unpräzise oder beschränkt auf einzelne Lieferkettenstufen. Es fehlen verbindliche Verfahren, Kriterien oder eine klare Nachweispflicht für Unternehmen.
  • Audits werden von unabhängigen, externen Stellen durchgeführt und beinhalten vertrauliche Interviews mit Beschäftigten und anderen Rechteinhaber*innen. Audit-Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, jedoch nur aggregiert, etwa in Wirkungsberichten.
  • Neben einem unabhängigen Beschwerdemechanismus enthält der Standard verbindliche Vorgaben für die Untersuchung und Behebung von Verstößen, zu Fristen, Monitoring und Rückmeldung an Betroffene. Der Umgang mit Beschwerden ist strukturiert geregelt.
  • Der Standard enthält keine Hinweise auf Agrarökologie oder einen gerechten sozial-ökologischen Wandel (Just Transition) und thematisiert weder die Rolle von Menschenrechten noch die Beteiligung betroffener Gruppen im Kontext von Klimastrategien.
Farbschema: